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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2008 - 6 Sa 626/07   

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https://dejure.org/2008,14674
LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2008 - 6 Sa 626/07 (https://dejure.org/2008,14674)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.02.2008 - 6 Sa 626/07 (https://dejure.org/2008,14674)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Februar 2008 - 6 Sa 626/07 (https://dejure.org/2008,14674)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Einordnung einer per E-Mail eingegangenen Geschäftsanfrage eines Ingenieurbüros als Betriebsgeheimnis; Begriff der Betriebsgeheimnisse und Geschäftsgeheimnisse

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § ... 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 280; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; UWG § 1; ; UWG § 17; ; UWG § 17 Abs. 1; ; UWG § 17 Abs. 2; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründeter Auskunftsanspruch bei behauptetem Verrat von Geschäftsgeheimnissen - kein Geheimhaltungsinteresse bei Vertraulichkeitshinweis auf absenderloser E-mail ohne ausschließliche Adressierung an Arbeitgeberin

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2008 - 6 Sa 626/07
    Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03) sind als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge zu verstehen, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat.
  • BGH, 15.03.1955 - I ZR 111/53

    - Möbelpaste -, Betriebsgeheimnis, Vertragsstrafe, Ersatz des weitergehenden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2008 - 6 Sa 626/07
    Von einer vergleichbaren Begrifflichkeit ist das Arbeitsgericht (Seite 11 und 12 des Urteils unter Bezugnahme auf BGH GRUR 1955, 424, 425) ausgegangen.
  • LAG Hamm, 22.07.2011 - 10 Sa 381/11

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verstoß gegen

    Insoweit bestanden bereits Zweifel an einem rechtlich nötigen Geheimhaltungsinteresse der Beklagten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 22.02.2008 - 6 Sa 626/07 -).

    Grundsätzlich muss nämlich eine ausdrückliche Erklärung des Arbeitgebers vorliegen, nach der es sich um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis handeln soll (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2008 - 6 Sa 626/07 - Rn. 43; Wlotzke/Preis/Kreft, BetrVG, 4. Aufl., § 79 Rn. 6 m.w.N.).

  • LAG Düsseldorf, 16.05.2013 - 5 Sa 1029/12

    Umfang und Verletzung einer nachvertraglichen Verschwiegenheitspflicht

    Dabei beziehen sich Betriebsgeheimnisse auf den technischen Betriebsablauf, insbesondere Herstellung und Herstellungsverfahren; Geschäftsgeheimnisse betreffen den allgemeinen Geschäftsverkehr des Unternehmens (BAG 15.12.1987 - 3 AZR 474/86 - NZA 1988, 502; BGH 26.02.2009 - I ZR 28/06 - NJW 2009, 1420; vgl. auch: LAG Rheinland-Pfalz 22.02.2008 - 6 Sa 626/07 - juris).
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